FAQ

FAQ

Arbeitszeiten - Wann muss Ich arbeiten?

Das ist ganz abhängig von dem Einsatzbereich und der Einsatzstelle, in der Du eingesetzt wirst. Genauere Infos bekommst Du bei der Hospitation (Probearbeiten) in der Dir vorgeschlagenen Einsatzstelle.

Beginn - Wann kann Ich meinen Freiwilligendienst im Diakonischen Jahr beginnen?

Das Diakonische Jahr beginnt jährlich im August, September oder Oktober. Ein späterer Start ist nach Absprache auch möglich.

Bewerben - Wie bewerbe ich mich?

Hier gelangst Du zu unseren Infos zum Bewerbungsverfahren. Es ist ganz einfach: Bewerbungsbogen ausfüllen und zusenden. In unserem Bewerbungs- und Vermittlungsgespräch schauen wir, welche Stelle zu dir passt und leiten dich dann an eine Einsatzstelle weiter. Dort wirst Du einen Tag Probearbeiten (hospitieren). Wenn alle einverstanden sind, kann die Dienstvereinbarung unterzeichnet werden.

BFD oder FSJ - Was ist der Unterschied?

Wir führen beide Programme durch. Im Groben wird die Entscheidung, ob Du eine BFD- oder FSJ Vereinbarung in Abhängigkeit davon getroffen, ob Deine Einsatzstelle für den BFD anerkannt ist. Inhaltlich gibt es in der Durchführung nur den kleinen Unterschied, dass eines der Seminare von einem politischen Bildungszentrum - statt uns - durchgeführt wird. Bei uns beträgt die Probezeit in beiden Programmen sechs Wochen.

Einsatzbereiche - Wo kann ich meinen Freiwilligendienst machen?

Deinen Freiwilligendienst machst Du in einer so genannten Einsatzstelle. Wir haben Einsatzstellen in den Bereichen evangelische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Kindertagesstätten, Förderschulen, offene Ganztagsschulen, Jugendhilfe, Altenhilfe, Behindertenhilfe, Krankenhäuser und Diakonie- & Sozialstationen. Hier gelangst Du zur Stellenbörse 1 Jahr freiwillig. Dort kannst Du alle unsere Stellen durchstöbern. Tipp: Erstelle Dir hier Dein eigenes Suchprofil und finde heraus, welche Stellen in Deiner Umgebung angeboten werden!

Kindergeld & (Halb-) Waisenrente - Kann ich die Leistungen weiterhin beziehen?

Nach dem Freiwilligendienstegesetz und dem Bundesfreiwilligendienstgesetz können Diakonische Helfer*innen während ihres Diakonischen Jahres bei entsprechender Voraussetzungen Kindergeld & Halbwaisenrente weiter in Anspruch nehmen bzw. neu beantragen. Hierfür werden, je nach Bedarf, entsprechende Bescheinigungen ausgestellt.

Nebentätigkeit - Darf ich nebenbei einen weiteren Job ausüben?

Eine bezahlte Tätigkeit neben dem Diakonischen Jahr muss beantragt und vom Amt für Jugendarbeit schriftlich genehmigt werden.

Seminare - Warum muss ich sie verpflichtend besuchen und was bringen sie mir?

Zu einem 12-monatigen Freiwilligendienst gehören rechtlich verbindlich 25 Seminartage. In Deiner Seminargruppe lernst Du weitere Freiwilligendienstleistende kennen und kannst mit ihnen gemeinsam die Themen und den Seminaralltag mitbestimmen und -gestalten. Neben viel Austausch und Relfexion Deiner Arbeit könnt Ihr eigene Fachthemen wählen, die zu Euren Einsatzbereichen passen (z.B. AD(H)S, Sucht, Umgang mit Konflikten, Krankheiten,...). Auch persönliche Themen wie Zeitmanagement, meine Rolle im Team, Berufswahl und Zielplanung in Deinem Freiwilligendienst können Themen in der Seminararbeit sein.
Und Erfahrungen zeigen: Die Seminare mit der eigenen Gruppe sind mitunter die Highlights Deines Freiwilligendienstes. Einblicke findest Du auf unserem Insta Profil, schau mal vorbei und lass ein Abo da!

Taufe - Muss ich getauft oder generell gläubig sein, um ein Diakonisches Jahr zu machen?

Nein. Einen Freiwilligendienst kannst Du ganz unabhängig vom Glauben oder Religionszugehörigkeit machen.

Finde Deine Stelle

Auf ein-jahr-freiwillig.de kannst du zum Beispiel über Ort und Tätigkeitsbereich nach der passenden Stelle für Dich suchen. 

Info Flyer DJ