Für Freiwillige

Arbeitsunfähigkeit: Wie melde ich mich krank?

Umgang mit der elektronischen Arbeitsunfähigketsbescheinigung (eAU)

Liebe Freiwillige,

mit dem 01.01.2023 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU eingeführt. Damit ändert sich der Ablauf im Umgang bei einer Arbeitsunfähigkeit (AU) im Diakonischen Jahr.

Wichtig:Hierbei handelt es sich um Krankheitstage mit einer offiziellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und nicht um einzelne Krankheitstage im Rahmen der Kulanzregelung.

Das Diakonische Jahr muss die Meldung darüber wie folgt erhalten: 

  • Die Diakonischen Helfer*innen melden sich ab sofort umgehend per E-Mail an diakonisches-jahr(at)afj-ekvw.de
  • Zwingend erforderliche Informationen in dieser E-Mail:
    • Vor- und Zuname der Diakonischen Helfer*in
    • Datum des Beginns und das voraussichtliche Ende der AU
  • Weiterhin gilt, dass bei Seminaren des Diakonischen Jahres eine AU bereits ab dem ersten Krankheitstag erforderlich ist.
  • Die Einsatzstelle ist ebenfalls umgehend über die Erkrankung zu informieren.

Die Diakonischen Helfer*innen sind eigenständig für die Meldung der AU in der Einsatzstelle sowie für die Meldung per E-Mail an das Diakonische Jahr verantwortlich.

Sollte eine AU verlängert werden, benötigen wir eine erneute Meldung über den gesamten Zeitraum.

 

Viele Grüße

Das Team des Diakonischen Jahres

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Arbeitszeiten - Wann muss Ich arbeiten?

Das ist ganz abhängig von dem Einsatzbereich und der Einsatzstelle, in der Du eingesetzt wirst. Genauere Infos bekommst Du bei der Hospitation (Probearbeiten) in der Dir vorgeschlagenen Einsatzstelle.

BFD oder FSJ - Was ist der Unterschied?

Wir führen beide Programme durch. Im Groben wird die Entscheidung, ob Du eine BFD- oder FSJ Vereinbarung in Abhängigkeit davon getroffen, ob Deine Einsatzstelle für den BFD anerkannt ist. Inhaltlich gibt es in der Durchführung nur den kleinen Unterschied, dass eines der Seminare von einem politischen Bildungszentrum - statt uns - durchgeführt wird. Bei uns beträgt die Probezeit in beiden Programmen sechs Wochen.

Kindergeld & (Halb-) Waisenrente - Kann ich die Leistungen weiterhin beziehen?

Nach dem Freiwilligendienstegesetz und dem Bundesfreiwilligendienstgesetz können Diakonische Helfer*innen während ihres Diakonischen Jahres bei entsprechender Voraussetzungen Kindergeld & Halbwaisenrente weiter in Anspruch nehmen bzw. neu beantragen. Hierfür werden, je nach Bedarf, entsprechende Bescheinigungen ausgestellt.

Nebentätigkeit - Darf ich nebenbei einen weiteren Job ausüben?

Eine bezahlte Tätigkeit neben dem Diakonischen Jahr muss beantragt und vom Amt für Jugendarbeit schriftlich genehmigt werden.

Seminare - Warum muss ich sie verpflichtend besuchen und was bringen sie mir?

Zu einem 12-monatigen Freiwilligendienst gehören rechtlich verbindlich 25 Seminartage. In Deiner Seminargruppe lernst Du weitere Freiwilligendienstleistende kennen und kannst mit ihnen gemeinsam die Themen und den Seminaralltag mitbestimmen und -gestalten. Neben viel Austausch und Relfexion Deiner Arbeit könnt Ihr eigene Fachthemen wählen, die zu Euren Einsatzbereichen passen (z.B. AD(H)S, Sucht, Umgang mit Konflikten, Krankheiten,...). Auch persönliche Themen wie Zeitmanagement, meine Rolle im Team, Berufswahl und Zielplanung in Deinem Freiwilligendienst können Themen in der Seminararbeit sein.
Und Erfahrungen zeigen: Die Seminare mit der eigenen Gruppe sind mitunter die Highlights Deines Freiwilligendienstes. Einblicke findest Du auf unserem Insta Profil, schau mal vorbei und lass ein Abo da!

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