Arbeitsunfähigkeit: Wie melde ich mich krank?
Umgang mit der elektronischen Arbeitsunfähigketsbescheinigung (eAU)
Liebe Freiwillige,
mit dem 01.01.2023 wurde die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eAU eingeführt. Damit ändert sich der Ablauf im Umgang bei einer Arbeitsunfähigkeit (AU) im Diakonischen Jahr.
Wichtig:Hierbei handelt es sich um Krankheitstage mit einer offiziellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und nicht um einzelne Krankheitstage im Rahmen der Kulanzregelung.
Das Diakonische Jahr muss die Meldung darüber wie folgt erhalten:
- Die Diakonischen Helfer*innen melden sich ab sofort umgehend per E-Mail an diakonisches-jahr(at)afj-ekvw.de
- Zwingend erforderliche Informationen in dieser E-Mail:
- Vor- und Zuname der Diakonischen Helfer*in
- Datum des Beginns und das voraussichtliche Ende der AU
- Weiterhin gilt, dass bei Seminaren des Diakonischen Jahres eine AU bereits ab dem ersten Krankheitstag erforderlich ist.
- Die Einsatzstelle ist ebenfalls umgehend über die Erkrankung zu informieren.
Die Diakonischen Helfer*innen sind eigenständig für die Meldung der AU in der Einsatzstelle sowie für die Meldung per E-Mail an das Diakonische Jahr verantwortlich.
Sollte eine AU verlängert werden, benötigen wir eine erneute Meldung über den gesamten Zeitraum.
Viele Grüße
Das Team des Diakonischen Jahres